Der Resolutionsentwurf von USA, Großbritannien und Spanien

Die USA, Großbritannien und Spanien haben dem Weltsicherheitsrat am 7. März 2003 (Ortszeit) einen Entwurf für eine neue Irak-Resolution vorgelegt, der einen Krieg gegen Irak legitimieren soll. Darin werden zunächst alle vorherigen UN-Entschließungen aufgeführt, denen zufolge Irak zur Abrüstung verpflichtet ist. Wörtlich heißt es dann weiter:


Der Sicherheitsrat(...)

unter Hinweis darauf, dass er in seiner Resolution 1441 (2002) beschloss, dass Irak seine Verpflichtungen erheblich verletzt hat und nach wie vor erheblich verletzt,

dass er Irak aber gleichzeitig eine letzte Chance einräumte, seinen Abrüstungsverpflichtungen nach den einschlägigen Resolutionen nachzukommen,

unter Hinweis darauf, daß der Rat in seiner Resolution 1441 (2002) beschloss, dass falsche Angaben oder Auslassungen in der von Irak gemäß der Resolution vorgelegten Erklärung sowie jegliches Versäumnis Iraks, die Resolution zu befolgen und bei ihrer Durchführung uneingeschränkt zu kooperieren, eine weitere erhebliche Verletzung darstellen,

in diesem Zusammenhang feststellend, dass der Rat in seiner Resolution 1441 (2002) daran erinnerte, dass er Irak wiederholt vor ernsthaften Konsequenzen gewarnt hat, wenn Irak weiter gegen seine Verpflichtungen verstößt,

feststellend, dass Irak eine Erklärung nach Resolution 1441 (2002) vorgelegt hat, die falsche Angaben und Auslassungen enthält, und dass Irak die genannte Resolution weder befolgt noch bei ihrer Durchführung uneingeschränkt kooperiert hat, (...)

in Erkenntnis der Bedrohung, die Iraks Nichtbefolgung der Resolutionen des Rates sowie die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Langstreckenflugkörpern für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstellen,

entschlossen, die vollständige Befolgung seiner Beschlüsse sicherzustellen und den Weltfrieden und die internationale Sicherheit in dem Gebiet wiederherzustellen,

tätig werdend nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen,
bekräftigt die Notwendigkeit der vollen Durchführung der Resolution 1441 (2002);


fordert Irak auf, sofort die im Interesse seiner Bevölkerung und der Region notwendigen Maßnahmen zu ergreifen;


beschließt, dass Irak es verabsäumt haben wird, die ihm mit Resolution 1441 (2002) eingeräumte letzte Chance zu nutzen, sofern der Rat nicht am oder vor dem 17. März 2003 zu dem Schluss kommt, daß Irak volle, bedingungslose, sofortige und aktive Zusammenarbeit gemäß seinen Abrüstungsverpflichtungen nach Resolution 1441 (2002) und den früheren einschlägigen Resolutionen bewiesen hat und alle durch Resolution 687 (1991) und alle späteren einschlägigen Resolutionen verbotenen Waffen und Waffeneinsatz- und -unterstützungssysteme und -strukturen sowie alle Informationen über frühere Zerstörungen solcher Gegenstände in seinem Besitz an die UNMOVIC und die IAEO übergibt;


beschließt, mit der Angelegenheit befasst zu bleiben.

 

Quelle: Deutscher Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen/AP          englisches Original