Internet Statement 2011-28

 

      Von wegen „Rechtsstaat“ !

     Zu dem perversen Urteil einer „Entschädigungszahlung“ an den Kindesmörder Magnus Gäfgen durch ein Frankfurter Gericht

Maria Weiß  4.8.2011       

Von wegen „Rechtsstaat“, der so etwas angeblich erfordert ! Wie es in diesem unsäglichen Fall der sog. Entschädigungszahlung an diesen planmäßigen Mörder eines Kindes, Gäfgen, verschiedentlich zu lesen ist.

Wenn es so ist, daß, wie in diesem vorliegenden Fall, die geschilderten Umstände die waren, daß dieser Mörder geplant und zielgerichtet sein Opfer, einen 11- jährigen Jungen, in seine Wohnung gelockt und anschließend geknebelt und gewaltsam erstickt hat, um danach eine Lösegeldforderung gegenüber den Eltern zu stellen, dann zeugt das, abgesehen von der Brutalität dieser Tat, auch von einer abgrundtief verrotteten, sprichwörtlich „entmenschten“ Einstellung des Täters selbst.

Normalerweise nimmt man ja so etwas nicht an. Normalerweise geht es in solchen Fällen ja vorwiegend darum, das Lösegeld zu erpressen und nicht das „Objekt“ der Erpressung vorher umzubringen. Das ist aber in diesem Fall geschehen, und dies ganz offensichtlich nach Plan.

Daß in solch einem Fall einer Lösegelderpressung untersuchende Beamte dieses Staates ein solches Vorgehen des Täters natürlich nicht von sich aus in Betracht ziehen, wie das jeder normale Mensch auch nicht tun würde, sondern davon ausgingen, daß das Opfer noch lebt und alles tun, um herauszubekommen, an welchem Ort sich dieses befindet, ist als absolut verständlich und im konkreten Fall auch als vertretbar anzusehen. Daß ein solches Bemühen anschließend bestraft wird, zeigt wirklich ein beträchtliches Maß an Perversion in diesem ganzen Justizapparat. Wenn so etwas möglich ist, dann ist da grundlegend etwas faul. Und dann kann man auch nicht in winkeladvokatischer Weise kommen und sagen, daß hier angeblich durch das Bemühen der Beamten, per Druck den Ort des Opfers aus dem Erpresser herauszuholen, etwas damit zu tun habe, daß hier „Menschenrechte“ des Täters (!) verletzt worden seien. Da ist etwas im Argen, wenn so etwas möglich ist, und das genau muß ans Tageslicht gezogen werden.

Daß dem Täter durch dieses Vorgehen der Justizbeamten quasi als Nebeneffekt der Nachweis des Mordes herausgelockt werden konnte, quasi „per procedere“, ist völlig logisch. Nicht jedoch ist es ein Produkt der angeblichen Folterandrohung zu diesem Zweck, sondern es ist ganz einfach eine Folge der Logik des Täters selbst, der von vorneherein sein Opfer eiskalt ermordet und danach noch ein „Lösegeld“ zu erpressen versucht.

Dieses wirklich perverse Vorgehen des überführten, und erst im Nachhinein dann auch geständigen und inzwischen längst rechtskräftig verurteilten Mörders nunmehr mit einer sog. „Entschädigung“ aufzuwerten oder besser gesagt: zu belohnen, auf der anderen Seite aber diejenigen, die versuchten, das Leben des 11-jährigen Opfers mit allen Mitteln zu retten, zu bestrafen, stellt selbst die Dinge in perverser Weise auf den Kopf.

Es darf nicht dabei bleiben!

 

 

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