Internet Statement 2020-64

 

Einige grundsätzliche Bemerkungen zu der heutigen Hausräumung im Berliner Bezirk Friedrichshain

 

Maria Weiß  11.10.2020 

 Der Staat schützt das Eigentum, das an Grund und Boden als auch an den Produktionsmitteln. So die offizielle Lesart. Was das in der Praxis bedeutet, das kann man immer wieder sehen.
Nehmen wir das Beispiel Hausbesetzung. In Friedrichshain, Liebigst.34, einem Bezirk in der Hauptstadt, findet eine Räumung statt. Ein Haus, welches einst von Menschen, die keine Wohnung hatten, besetzt worden war, ist von dem Besitzer geräumt worden. Soweit die offizielle Gesetzmäßigkeit. Was aber bedeutet das für die Bewohner? Das interessiert offenbar niemand, mal abgesehen von deren unmittelbaren Kontakten.

Kann man das als „Rechtens“ hinnehmen? Ich denke, man kann es nicht.

Es ist zwar das formale Recht der Besitzer, ihren Besitzanspruch geltend zu machen. Der Staat, wie es offiziell lautet, schützt das Eigentum an Grund und Boden und an den Produktionsmitteln. Was das aber in der Praxis bedeutet, das kann man zuweilen recht hautnah zu spüren bekommen. Siehe Räumungen.

Nun kann man natürlich argumentieren, daß es eben „geltendes Recht“ sei, daß der Staat das Privateigentum schützt. Die Frage , die sich hier stellt, ist aber: wessen Staat ist es dann ? Und das ist nicht schwer zu beantworten: es ist der Staat der Eigentümer an den Produktionsmitteln und an Grund und Boden. Und dieses Faktum hat in der Praxis eben auch zuweilen entsprechende Auswirkungen. Siehe zum Beispiel Hausräumungen.

Der Anlaß für diese prinzipiellen Ausführungen ist eine aktuelle Hausräumung im Berliner Bezirk Friedrichshain.  Dort fand gerade eine Räumung statt, von dem Eigentümer angefordert, in dem viele Menschen jahrelang gelebt haben, die sonnst wenig Chancen auf eine Wohnung, schon gar keine Eigentumswohnung, gehabt hätten. Das wurde auch von staatlicher Seite geduldet, aber eben nur bis zu dem Punkt, wo der Privateigentümer seinen Anspruch durchgesetzt hat. Das ist eben dieser Staat: er schützt das Privateigentum an Grund und Boden. Das ist im Grundgesetz verankert. Und wenn man meint, man kann das einfach ignorieren, dann ist man bestenfalls eben auf eine zeitweilige Duldung angewiesen. Daß diese endlich ist, das haben die Bewohner dieses Hauses heute schmerzlich erfahren müssen. Sie wurden einfach an die Luft gesetzt, per Gewalt, Polizeigewalt, welche rechtmäßig in diesem Staat verankert ist, welcher explizit per Grundgesetz das Privateigentum an Grund und Boden schützt. Im Falle des brachialen Vorgehens des gleichen Vermieters, ein gewisser Padowicz, gegen Mieter, die er mit legalen Mitteln nicht aus ihrer Wohnung bekommen konnte oder im Falle des jahrelangen rechtswidrigen Leerstands von Häusern, die er regelrecht verrotten läßt, gibt es dagegen keine Ahndung.

Man sieht daran, daß es nicht so einfach ist, sich darüber hinweg zu setzen, mag es im Einzelfall auch noch so berechtigt erscheinen. Erforderlich ist eine Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse, welche solche brutalen Aktionen überflüssig macht.

Anmerkung:
Das wurde 1990 besetzt, und die Bewohner lebten zeitweilig mehr oder minder legal oder zumindest geduldet darin. Dann kaufte es der berüchtigte kriminelle Hausbeszitzer Padovicz, der schon mit übelsten Aktionen gegen Mieter bekannt geworden ist und Häuser rechtswidrig leerstehen und verrotten läßt, und schloß einen 10-Jährigen gewerblichen Mietvertrag mit einem Verein, der die Bewohner vertrat. Der lief vor einiger Zeit aus, aber die Bewohnerinnen weigerten sich auszuziehen, denn sie können sich wahrscheinlich nichts anderes leisten.

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